|
Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit oder einer Verkehrsstraftat
kann als Nebenfolge mit einem Fahrverbot belegt werden. Das Fahrverbot
ist von der Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden.
Beim Fahrverbot darf für die Dauer von 1 bis 3 Monaten kein
Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt werden. Anders
als bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der die Fahrerlaubnis
erlischt und der Betroffene eine neue Fahrerlaubnis erwerben muss,
behält der Betroffene bei der Verhängung eines Fahrverbotes
seine Fahrerlaubnis. Der Betroffene muss lediglich für die
Dauer des Fahrverbots seinen Führerschein bei der Behörde
abgeben (Führerscheinbehörde, Gericht, Staatsanwaltschaft,
Polizei).
Beruht das Fahrverbot auf einer Ordnungswidrigkeit, hat der Betroffene
4 Monate Zeit, den Führerschein abzugeben. Diese Regelung greift
jedoch nur dann, wenn gegen den Betroffenen in den vergangenen 2
Jahren nicht bereits ein Fahrverbot verhängt wurde.
Wer trotz Fahrverbot ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt,
macht sich strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Ein Fahrverbot wird nach einer groben oder beharrlichen Pflichtverletzung
im Straßenverkehr ausgesprochen.
Im Bußgeldkatalog werden bestimmte Verkehrsverstösse,
die immer wieder zu schweren Unfällen führen und in aller
Regel auf besonders großen Leichtsinn, grobe Nachlässigkeit
oder Gleichgültigkeit zurückzuführen sind, mit einem
Regelfahrverbot belegt.
In diesen Fällen wird widerlegbar ein grober oder beharrlicher
Pflichtverstoß vermutet. Eine nähere Prüfung der
groben oder beharrlichen Pflichtverletzung erfolgt erst auf begründeten
Vortrag des Betroffenen. Wird dem Vortrag des Betroffenen stattgegeben,
kann die Führerscheinbehörde vom Regelfahrverbot absehen.
Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der zugrunde liegenden Entscheidung
wirksam. Die Berechnung der Dauer des Fahrverbots beginnt aber erst
mit dem Tage der Abgabe des Führerscheins bei der Behörde.
Wird der Führerschein nicht freiwillig herausgegeben, wird
er beschlagnahmt.
|